Weltgrößte Mangaseite zwingt Shonen Jump zur Vollbremsung
Ein US-Bundesgericht in Kalifornien hat ein wichtiges Urteil getroffen. Es schränkt die Verwendung personenerbezogener Daten durch Shueisha ein. Das Unternehmen ist vor allem als offizieller Verlag von Shonen Jump bekannt. Das Urteil sagt, wie Daten aus DMCA-Vorladungen genutzt werden dürfen. Damit ist das aggressive Vorgehen des Verlags gegen eine der größten Manga-Piraterieseiten der Welt erst mal gestoppt.
Der juristische Rückschlag für Shueisha
Im Jahr 2025 hat Shueisha eine Vorladung nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gegen Cloudflare ausgesprochen, um die Betreiber von Mangajikan.com und der zugehörigen Domain alammanga.com zu entlarven. Die Vorladung schien zunächst ein voller Erfolg zu sein: Mangajikan und verbundene Seiten sind kurz nach der Einreichung freiwillig offline gegangen. Im Oktober desselben Jahres hat ein US-Gericht angeordnet, dass Cloudflare die persönlichen Daten der Betreiber offenlegen muss. Das war ein Sieg, den Shueisha damals als Meilenstein gefeiert hat.
Seit dem 2. Februar 2026 hat sich die Lage geändert. Ein Bezirksgericht in Kalifornien hat entschieden, dass Identitätsinformationen aus diesen DMCA-Vorladungen nicht für Urheberrechtsklagen in ausländischen Gerichtsbarkeiten verwendet werden dürfen.
Hintergrund: Der ehemalige Betreiber von Mangajikan hatte sich mit Händen und Füßen gegen Shueishas Versuch gewehrt, eine pauschale Genehmigung zu erhalten. Die hätte es dem Verlag erlaubt, die entlarvten Daten für weltweite Rechtsstreitigkeiten zu nutzen.
Die Nuance: „Title 17“ als rechtliche Sackgasse
Wie TorrentFreak berichtet, ging es in dem Streit darum, ob Shueisha die Identität des Piraterie-Betreibers für rechtliche Schritte in Japan oder anderen Regionen nutzen darf. Shueisha sagt, sie konnten nicht wissen, wo der Betreiber sich genau aufhielt, als sie ihn vorladen wollten.
Aber Richter Hixson sah das ganz anders. Er hat gesagt, dass Shueisha in der eidesstattlichen Erklärung zur Erlangung der Vorladung genau angegeben hat, dass die Informationen nur zum Schutz von Rechten unter „Title 17“ des United States Code (dem US-Urheberrechtsgesetz) verwendet werden.
Für den Verlag bedeutet diese rechtliche Bindung:
- Die Daten dürfen nur für Urheberrechtsansprüche in den USA genutzt werden.
- Wenn der Betreiber außerhalb der USA sitzt, müsste Shueisha ihn normalerweise nach dem Recht seines Heimatlandes belangen, z. B. Japan oder Europa.
- Weil die Daten jetzt aber an das US-Recht gebunden sind, darf Shueisha dieses Beweismaterial nicht als „Starthilfe“ für internationale Klagen verwenden.
Shueisha hat versucht zu argumentieren, dass eine formelle Klage in den USA die Beschränkungen der Schutzanordnung aufheben würde. Richter Hixson lehnte das ab. Er meinte, dass Rechteinhaber nicht einfach eine Zusicherung für einen Zweck abgeben und diese später willkürlich ändern können, um DMCA-Beschränkungen zu umgehen.
Ein „Fahrplan“ zur Umgehung des Datenschutzes?
Die Anwälte des Mangihkan-Betreibers haben vor Shueishas Strategie gewarnt. Sie sagen, dass das Unternehmen damit einen „Fahrplan“ haben würde, um Datenschutzvorkehrungen zu umgehen. Man könnte sonst Alibi-Klagen in den USA einreichen, nur um die Identität von Personen für eine Strafverfolgung im Ausland aufzudecken.
Dennoch: Betreiber nicht völlig aus dem Schneider
Der Betreiber hat zwar in der Frage der internationalen Klagen gewonnen, konnte aber keinen umfassenden Schutz seiner Privatsphäre erwirken. Das Gericht hat entschieden:
- Shueisha darf den Betreiber in US-Gerichtsdokumenten öffentlich namentlich nennen.
- Sensible Daten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben jedoch geschützt.
- Der Verlag darf die Informationen für Vergleichsverhandlungen oder zur Kooperation mit US-Strafverfolgungsbehörden nutzen.
Fazit und Ausblick
Jetzt muss Cloudflare die Identität des Betreibers an Shueishas Anwaltsteam weitergeben. Shueisha muss sich nun entscheiden: Entweder sie reichen eine formelle Urheberrechtsklage in den USA ein, oder die Daten müssen nach Ablauf der Verjährungsfrist gelöscht werden.
Mangajikan war vor seinem Ende eine gigantische Größe im Bereich der Manga-Piraterie. Im Mai 2025 verzeichnete die Seite beeindruckende 185 Millionen Besucher und rangierte als die 17. meistbesuchte Website in Japan.

