Netflix warnt Synchronsprecher vor Boykott wegen KI

Aufstand wegen KI Trainingsklausel

Am 3. Februar hat Reuters berichtet, dass deutsche Synchronsprecher Netflix-Produktionen boykottieren. Der Grund dafür ist, dass in die neuen Verträge eine Klausel aufgenommen wurde. Die Plattform darf ihre Stimmen jetzt ohne zusätzliche Bezahlung für das Training von KI nutzen. Das hat ein Sprecher des Verbands Deutscher Sprecher:innen (VDS) gesagt.

Man weiß nicht genau, wie viele Leute da mitgemacht haben, aber es waren auf jeden Fall genug, um Netflix dazu zu bringen, sich offiziell zu äußern. Außerdem hat der VDS heute ein Gutachten einer Anwaltskanzlei veröffentlicht. Darin steht, dass viele Bestimmungen des Vertrags nach deutschem Recht unwirksam sind.

Die Reaktion von Netflix

Die Vorsitzende vom VDS, Anna-Sophia Lumpe, hat gegenüber Reuters erzählt, dass Netflix nach dem Boykott einen Brief an die Sprecher verschickt hat. Darin stand, die Bedenken seien ein „Missverständnis“. Außerdem wurde der VDS zu einem informellen Gespräch eingeladen. „Sie beenden den Brief aber mit dem Versprechen, dass Inhalte in Deutschland nur noch mit Untertiteln gezeigt werden, falls die Leute weiterhin die Arbeit für sie verweigern“, fügte Lumpe hinzu.

Für Synchronsprecher in den Bereichen TV, Film, Gaming und Animation ist es gerade eine echt besorgniserregende Zeit. Die Arbeitsplatzsicherheit ist gering, der Zugang zu Rollen außerhalb der Hauptstandorte begrenzt und die Bedrohung durch KI, die Schauspieler zu ersetzen droht, sobald sie gut genug ist, belastet den Alltag. Einige von den Akteuren haben, manchmal ohne es zu wissen, manchmal auch mit, die Rechte an ihrem eigenen KI-Ebenbild und die Trainingsrechte für wenig bis gar keine Vergütung an jemand anderen abgegeben. Und das aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel, weil sie nicht die Macht hatten, etwas zu verändern, oder einfach aus einem ungünstigen Machtgeflecht. Der VDS sagt, dass die neuen Netflix-Verträge keine spezielle Bezahlung für KI-Training vorsehen.

Der umstrittene Vertrag und das „Kleingedruckte“

Sowohl der Netflix-Vertrag (ein Assignment of Rights, also ein Rechteübertragungsvertrag) als auch der Brief an die boykottierenden Sprecher kommen von einer anonymen Quelle. Die strittigen Punkte scheinen die Paragraphen 4 und 9 zu sein:

  • Paragraph 4: Der Sprecher berechtigt das Studio und die, die nach ihm kommen, die „Ergebnisse und Erträge“ (Results and Proceeds) mit analogen oder digitalen Methoden (auch mit generativer KI) zu bearbeiten, zu ändern oder anzupassen. Der Sprecher akzeptiert, dass solche Änderungen seine Urheberpersönlichkeitsrechte (moral rights) nicht verletzen.
  • Paragraph 9: Damit Netflix mit leistungsfähigen KI-Systemen arbeiten und die optimieren kann, darf der Sprecher die Aufnahmen dafür nutzen.

„Results and Proceeds“ (Ergebnisse und Erträge) wird hierbei als die weltweite, exklusive Übertragung aller Nutzungsrechte an der künstlerischen Leistung und den Sprachaufnahmen auf Netflix definiert.

Ein Anhang (APPENDIX 1) schränkt den Umfang zwar auf die jeweilige Produktion ein und besagt, dass für digitale Repliken oder synthetische Stimmen eine gesonderte Zustimmung erforderlich ist. Allerdings erlaubt er Netflix die Nutzung von KI zur digitalen Veränderung, „sofern der zugrunde liegende Dialog im Wesentlichen so bleibt, wie er im Skript steht oder aufgenommen wurde“.

Die Grauzone: Training vs. Nutzung

Im Kern scheint es so zu sein, dass Sprecher aufgefordert werden, Rechte an Netflix zu übertragen, die es dem Unternehmen erlauben, Sprachleistungen zum Training seiner KI-Systeme zu nutzen und zwar ohne Vergütung.

Zwar behauptet Netflix, für die tatsächliche Nutzung von digitalen Repliken separat um Erlaubnis zu fragen, doch der Vertrag enthält zahlreiche Formulierungen, die diese Zusage sowie die Verhandlungsmacht der Sprecher schwächen könnten:

  1. Training vs. Output: Die „Nutzung“ von KI im fertigen Produkt ist etwas anderes als das „Training“ der KI im Hintergrund. Verbesserungen an den KI-Tools könnten die Position der Sprecher bei künftigen Verhandlungen dauerhaft schwächen.
  2. Vage Formulierungen: Was bedeutet „im Wesentlichen wie im Skript“? Diese Unklarheit bedroht die Existenz von bezahlten Nachsynchronisationen (Retakes), da die KI eine kostengünstige Alternative für kleine Änderungen darstellt.
  3. Postproduktion: Netflix behält sich vor, ohne Erlaubnis „übliche“ Änderungen (wie Tonhöhe, Timing oder Anpassung der Lippenbewegungen) vorzunehmen. Auch hier ist der Begriff „üblich“ dehnbar.

Die Drohung im Brief

In seinem Brief an die Sprecher sagt Netflix, dass die Bestimmungen Sicherheit bieten sollen: „Wir bitten mit diesen Bestimmungen nicht um eine Pauschalzustimmung […] sondern bestätigen, dass eine separate Zustimmung eingeholt wird.“

Dennoch hindert dies Netflix offenbar nicht daran, die Modelle mit den Stimmen zu trainieren. Gegen Ende des Briefes folgt das, was manche als Drohung auffassen:

„Länger anhaltende Verzögerungen bei der Unterzeichnung […] oder beharrliche Boykottaufrufe gefährden Produktionszeitpläne und Investitionen. Wir könnten bedauerlicherweise gezwungen sein, uns auf deutsche Untertitel zu verlassen, während wir in anderen Sprachen weiterhin Synchronfassungen anbieten.“

Netflix fügt hinzu, dass dies die gesamte lokale Synchronbranche gefährden und zu Arbeitsplatzverlusten führen könnte, „hofft“ jedoch aufrichtig, dass dies nicht nötig sein wird.

Gutachten: Verträge laut Spirit Legal rechtswidrig

Am 9. Februar veröffentlichte der VDS ein Gutachten der Kanzlei Spirit Legal. Diese rät den Sprechern von einer Unterschrift ab und nennt drei Hauptgründe:

  1. Mangelnde Transparenz bei der Nutzung von KI-Trainingsdaten (Verstoß gegen das Urheberrecht).
  2. Unmöglichkeit eines ordnungsgemäßen „Opt-outs“ (Verstoß gegen die DSGVO).
  3. Unübliche Geschäftspraktiken, die mit geltendem Recht kollidieren.

Das Fazit des VDS ist düster:

„Netflix und Amazon haben Patente angemeldet, die menschliche Synchronsprecher technisch überflüssig machen. […] Die Sprecher unterschreiben heute die Bedingungen für ihre eigene Ersetzung.“

Quelle Reuters, VDS Website

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Als Internet-Pionier hat Stefan die Online-Welt von Grund auf mitgestaltet. Seine Reise begann im zarten Alter von nur fünf Jahren, als er sich an den Computer seines Großvaters wagte, der ihm auch die Grundlagen von Datenbanken beibrachte. Das Programmieren brachte er sich mit 13 selbst. Heute gibt er sein umfassendes Wissen durch detaillierte Anleitungen, aufschlussreiche Reviews und fesselnde Artikel zum Retro-Computing weiter und lehrt anderen so die Kunst des Programmierens.

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